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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter der DLRG Ortsverband Rodgau e.V.

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle vom DLRG Ortsverband Rodgau e.V. durchgeführten Lehrgänge und Veranstaltungen, soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen ausdrücklich an.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Teilnehmerbeitrag

Die Höhe des Teilnehmerbeitrags ist in der Lehrgangsausschreibung, unterschieden nach Mitgliedern des Ortsverbandes und externen Interessenten, angegeben. Er wird mit der Anmeldung fällig und nach Anmeldeschluss per wie angegeben zu begleichen.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder des DLRG Ortsverband Rodgau e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Rücktrittsbedingungen

Abmeldungen bis zum Ablauf des Anmeldeschlusses (Termin des Eingangs) sind kostenfrei, soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden. Nach dem Anmeldeschluss ist der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe fällig.

Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

Lehrgangs- und Veranstaltungsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

 

Sicherheit

Den Anordnungen der Ausbilder und Betreuer ist Folge zu leisten! Nichtbeachtung kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang oder der Veranstaltung führen.

Sollte mein / unser Kind die Veranstaltung derart durch sein Fehlverhalten stören, dass andere Teilnehmer, Ausbilder etc. gefährdet oder verletzt werden könnten, behalten sich die Leiter der Veranstaltung vor, das Kind von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Kosten für den Ausschluss haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Keine Haftung des Ortsverbandes für Wertsachen!

 

Besondere Regelungen für Schwimmkurse

Notwendige Gesundheitsnachweise (Selbsterklärung zum Gesundheitszustand) sind vor Kursbeginn zu erbringen.

Der Treffpunkt ist im Foyer des Schwimmbades.

Sollte die Einzugsermächtigung nicht bereits bei der Anmeldung zu erteilen sein (z.B. bei Jugendschwimmkursen) ist diese in der Kursstunde nach Erhalt ausgefüllt und unterschrieben dem Ausbilder abzugeben. Ansonsten ist eine Teilnahme aus Versicherungsgründen ausgeschlossen.

Über absehbare Abwesenheiten ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

 

Besondere Regelungen für Zeltlager, Ausflüge und Fahrten

  1. Ich bin damit einverstanden, dass der Freizeitleiter in unumgänglichen Notfällen gegenüber Ärzten Entscheidungen treffen kann, über die er mich natürlich umgehend benachrichtigen wird.
  2. Ich bzw. mein Kind leidet an keiner ansteckenden Krankheit.
  3. Mein Kind darf an allen Aktivitäten der oben genannten Veranstaltung teilnehmen und sich in Kleingruppen auch ohne Aufsichtsberechtigte/n außerhalb des Veranstaltungsgeländes bewegen. Ihm/ Ihr wird auch erlaubt, an Aktionen der Gruppe unter Aufsicht im und am Wasser teilzunehmen.
  4. Gefährde ich/ gefährdet mein Kind durch mein/ sein/ ihr Verhalten die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die der anderen Teilnehmenden sowie den ordnungsgemäßen Ablauf des Zeltlagers, sind u.a. die Betreuer berechtigt (nach Rücksprache mit uns), mich/ unser Kind auf meine/ unsere Kosten nach Hause zu schicken. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags bleibt hiervon unberührt.
  5. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung verpflichte/n ich mich/ wir uns zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
  6. Bei Teilnahme an gliederungsübergreifenden Veranstaltungen gelten neben der Platzordnung auch die Teilnahmebedingungen bzw. Spielregeln der Mitveranstalter und Organisatoren (u.a. „Landeszeltlager 2019-Spielregeln“ der DLRG-Jugend Hessen).
  7. Mit dieser Anmeldung erkläre ich mich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von mir bzw. meinem Kind angefertigt werden dürfen. Die Aufnahmen dürfen an zentraler Stelle elektronisch gespeichert werden.
    Die Aufnahmen dürfen für die Dokumentation und die öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden. Des Weiteren dürfen die Aufnahmen auch im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG in Printpublikationen und elektronischen Medien (z.B. in Flyern, Ausschreibungen, Ausbildungsmaterialien etc.) genutzt werden.
    Bei gliederungsübergreifenden Veranstaltungen gilt das ausserdem für die teilnehmenden Gliederungen sowie die veranstaltende und organisierende Gliederung.
  8. Mit dieser Anmeldung erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Kind im Rahmen von Vereinsveranstaltungen mit Fahrzeugen der DLRG oder Privatfahrzeugen, die für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, mitfahren darf.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Ortsverband Rodgau e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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